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Symbolisches Leitfoto zum Thema Vererben und Nachlassplanung

Vererben – Einstieg und Orientierung

Warum die gesetzliche Erbfolge oft nicht passt, wie Du Deinen Nachlass planen kannst und was Ruheständler zu Testament, Pflichtteil und EU-Erbrecht wissen sollten.

Selbstbestimmt vererben, nicht vom Gesetz bestimmt

Spätestens im Ruhestand ist die richtige Zeit, den Nachlass zu regeln. Denn die gesetzliche Erbfolge ist vom Familienbild von 1900 geprägt. Sie kennt im Wesentlichen nur Verwandtschaft und Ehe. Patchwork-Familien, unverheiratete Paare oder Stiefkinder berücksichtigt das Gesetz nicht.

Selbst wenn Deine Familie dem gesetzlichen Leitbild entspricht, ist z. B. beim selbstbewohnten Eigentum das Weiterwohnen des länger lebenden Partners nicht automatisch gesichert – es sei denn, er ist Alleinerbe.

Wer ohne Testament erbt, erklärt das Onlinemagazin Finanztip gut verständlich.

Plane Deinen Nachlass!

In Deutschland gilt Testierfreiheit. Jeder kann seinen Nachlass grundsätzlich frei regeln – durch Testament oder Erbvertrag. Einschränkungen bestehen nur durch das gesetzliche, nicht abdingbare Pflichtteilsrecht engster Angehöriger.

Das Testament ist grundsätzlich eine einseitige Willenserklärung des Erblassers. Niemand muss vor dem Erbfall von der Verfügung erfahren.

Das Testament ist zwingend handschriftlich zu schreiben und eigenhändig zu unterschreiben. Wer nicht testierfähig ist, kann kein Testament machen. Der Nachlass vererbt sich dann nach Gesetz.

Der Erblasser ist frei darin, sein Testament jederzeit zu vernichten, zu widerrufen oder zu ändern.

Alles, was zum Testament wichtig ist, erfährst Du auf der Website der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) .

Unter dem Titel „Richtig vererben, Fehler vermeiden“ bietet das Onlinemagazin Finanztip ein praxisnahes 1×1 des Vererbens .

Wichtig: Zugriff aufs Testament sichern

Ein Testament muss im Todesfall gefunden werden. Das gelingt zuverlässig durch die Hinterlegung beim Nachlassgericht oder bei einem Notar.

Die Kosten für notarielle Beratung kannst Du mit dem Notarkostenrechner abschätzen.

Erbvertrag – einvernehmliches Vererben

Der Erbvertrag ist das Gegenstück zum Testament. Wie der Name erkennen lässt, handelt es sich um eine zwei- oder mehrseitige Regelung. Die Erben wirken mit, wissen Bescheid und sind im Erbfall an das Vereinbarte gebunden. Das gilt auch für den Erblasser. Eine solche vertragliche Regelung schafft Klarheit, vermeidet Überraschungen und beugt Streit vor.

Wann der Erbvertrag die bessere Alternative zum Testament ist und was dabei wichtig ist, erfährst Du auf der Website von BR Fernsehen .

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