Pflichtteilsanspruch – kurz erklärt
Der Pflichtteil schützt nahe Verwandte vor Enterbung. Wer Anspruch hat, warum es immer um Geld geht und weshalb Du bei Deiner Nachlassplanung den Pflichtteil frühzeitig einplanen solltest.
Was ist der Pflichtteil, wer ist berechtigt?
Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Geldanspruch gegen die Erben und mit dem Erbfall fällig! Es ist kein Anspruch auf einzelne Nachlassgegenstände!
Pflichtteilsberechtigt sind in erster Linie Kinder und Ehepartner des Erblassers. Eltern des Erblassers haben einen Pflichtteilsanspruch, wenn er kinderlos verstirbt.
Geschwister des Erblassers haben keinen Pflichtteilsanspruch.
Was ist das Problem des Pflichtteilsanspruchs für die Erben?
Der Pflichtteilsanspruch kann insbesondere Erben von Immobilien in finanzielle Bedrängnis bringen. So z.B. den alleinerbenden Ehepartner, wenn das Erbe im Wesentlichen aus einer selbstbewohnten Immobilie besteht und nur wenig liquide Mittel vorhanden sind. Das ist ein häufiges Problem beim Berliner Testament.
Pflichtteil frühzeitig mitdenken!
Der Erblasser kann pflichtteilsberechtigte Verwandte und den Ehepartner grundsätzlich nicht vom Pflichtteilsanspruch ausschließen. Deshalb sollte dieser Anspruch frühzeitig in die Nachlassplanung einbezogen werden, um erhebliche finanzielle Belastungen zu ersparen.
Beim Berliner Testament wird häufig eine Pflichtteilstrafklausel empfohlen.
Weiterführende Einführung ins Pflichtteilsrecht findest Du auf der Website swr.de .