Vererben Alleinstehend, in Partnerschaften & unterschiedlichen Familienmodellen
Alleinstehend, Ehe oder gesetzliche Lebenspartnerschaft, Patchwork oder Partnerschaft ohne Trauschein: Hier erfährst Du, was erbrechtlich zum jeweiligen Lebensmodell passt bzw. was Du beachten solltest.
Alleinstehend
Ohne Testament vererbst Du Deinen Nachlass nach der gesetzlichen Erbfolge . Daher erben ausschließlich Verwandte, zu denen vielleicht kein, kaum oder negativer Kontakt besteht.
Das Nachlassgericht ermittelt die gesetzlich Erbberechtigten von Amts wegen. Führen die Ermittlungen zu der Feststellung, dass es keine erbberechtigten Verwandten gibt, fällt der Nachlass an den Staat. Das ist das Bundesland, in dem der Erblasser zuletzt gelebt hat.
Dein Nachlass hat Besseres verdient. Was Dir besser erscheint, bestimmst Du mit einem Testament. Gute Ratschläge dafür bekommst auf dieser Website .
Partnerschaft mit Trauschein
Die Ehe ist ein dem Gesetz vertrautes Familienmodell. Die Erbfolge für Eheleute (gleichgestellt ist die eingetragene Lebenspartnerschaft) ist gesetzlich geregelt.
Bei gesetzlicher Erbfolge erbt der Ehepartner immer. Gibt es gemeinsame Kinder oder weitere nahe Verwandte, bilden diese gemeinsam mit dem überlebenden Partner eine Erbengemeinschaft.
Der Ehepartner kann durch Testament enterbt werden. Sein Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil und den Zugewinnausgleich können ihm jedoch nicht genommen werden.
Was zur gesetzlichen Erbfolge für Ehepaare und gesetzliche Lebenspartner wichtig ist zu wissen, erklärt ein Beitrag bei Finanztip .
Informiere Dich außerdem über den Verbleib des Hausrats und darüber, ob der überlebende Partner im gemeinsamen Eigentum weiterwohnen kann.
Berliner Testament – bekannt, aber nicht immer passend
Das Berliner Testament ist eine Form des gemeinschaftlichen Testaments und ausschließlich Partnern mit Trauschein vorbehalten. Nach dem ersten Todesfall ist der überlebende Partner grundsätzlich gebunden.
Die Kinder sind beim ersten Erbfall enterbt, haben aber Anspruch auf ihren Pflichtteil , der sofort fällig ist.
Das kann den überlebenden Partner finanziell stark belasten, etwa wenn der Nachlass überwiegend aus einer Immobilie besteht.
Ob das Berliner Testament passt, erläutert dieser Beitrag: „Hände weg vom Berliner Testament?“
Partnerschaft ohne Trauschein
Ohne Testament erben ausschließlich Verwandte. Der hinterbliebene Partner – und ggf. dessen Kind – gehen leer aus und können sogar ihr Zuhause verlieren.
Wie sich Partner ohne Trauschein erbrechtlich absichern können, zeigt ein informativer Beitrag z.B. auf der Website von Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V.".
Wiederheirat – Auswirkungen auf Deinen Nachlass
Bei Wiederheirat erbt der neue Ehepartner neben den Kindern. Das erfordert eine besonders sorgfältige Nachlassplanung. Einen kurzen Einstieg in das Thema findest Du auf dieser Anwaltswebsite.
Testament sicher hinterlegen
Ein Testament muss im Todesfall gefunden werden. Das gelingt zuverlässig durch Hinterlegung beim Nachlassgericht oder Notar .
Die anfallenden Kosten kannst Du hier berechnen: Notarkostenrechner .