Wohnen / Barrierefrei einrichten – was ist rechtlich zulässig?
Auch als gesunder Ruheständler machst Du Dir vermutlich dann und wann Gedanken, wie Du z.B. mit Athrose im Knie die Haustreppe schaffst oder mit dem Rollator in die Duschwanne kommst. Eingewachsen in Deiner langjährigen Hausgemeinschaft und/oder in Deinem Wohnumfeld, wäre der Vorschlag umzuziehen wohl nicht die beste Idee.
Mietwohnung - barrierefrei erreichen und bewohnen
Als Wohnungsmieter hilft Dir § 554 BGB (Anmerkung: vor 01.01.2021 § 554a BGB); danach hast Du Anspruch auf barrierefreies Wohnen – allerdings auf eigene Kosten!
Das Gesetz regelt, unter welchen Voraussetzungen Du vom Vermieter fordern kannst, baulichen Maßnahmen zuzustimmen, um die Wohnung behindertengerecht nutzen zu können oder sie behindertengerecht zu erreichen.
Eine ausreichende informative knappe Übersicht zum Thema liest Du z.B. auf der Website deutsches mietrecht .
Wohnungseigentum - barrierefrei erreichen
Bist Du Wohnungseigentümer im Sinne des WEG , dann gilt § 554 BGB nicht – auch nicht analog. Baulichen Veränderungen der Gemeinschaftsfläche sind nur mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft möglich.
Allerdings hilft inzwischen §20 Abs. 1 S.2 Nr.1 WEG älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit auf Gemeinschaftsflächen umzusetzen.
Siehe zu diesem Thema auch die informative Entscheidung des BGH .