Vorsorgen / Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist ein zentrales Instrument der medizinischen Selbstbestimmung.
Patientenverfügung – warum, für was, für wen?
Mit einer Patientenverfügung hältst Du fest, wie Ärztinnen und Ärzte Dich behandeln sollen, wenn Du selbst nicht mehr entscheiden kannst – zum Beispiel bei einem unheilbaren Leiden, schweren Hirnschädigungen oder wenn dauerhaft lebenserhaltende Maßnahmen notwendig wären (z. B. künstliche Ernährung, Beatmung, Dialyse).
Ohne eine Patientenverfügung entscheiden Ärztinnen und Ärzte gemeinsam mit Deinen nächsten Angehörigen über Deine Behandlung. Gerade in belastenden Situationen sind sich Familien jedoch oft nicht einig, was wirklich Deinem Willen entspricht. Eine klare Verfügung verhindert Streit und stellt sicher, dass Dein Wille respektiert wird.
Eine verständliche und aktuelle Einführung bietet die Broschüre des Bundesjustizministeriums .
Patientenverfügung – wie wird sie verfasst?
Die Verbraucherzentrale NRW stellt ein seriöses und kostenloses Muster bereit. Auf ihrer Website kannst Du Deine Patientenverfügung Schritt für Schritt online erstellen.
Vor der Unterschrift ist ein Gespräch mit Deinem Hausarzt sinnvoll.
Achtung: Nicht die Vorsorgevollmacht vergessen!
Eine Patientenverfügung wirkt nur, wenn jemand Deinen Willen durchsetzt. Diese Person braucht eine Vorsorgevollmacht.
Patientenverfügung und Organspende
Mögliche Konflikte erklärt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hier.
Gilt die Patientenverfügung im Ausland?
Informationen dazu findest Du hier.
Abgrenzung: Sterbehilfe
Eine gute Übersicht bietet die Verbraucherzentrale .