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Vorsorgen / Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung ist ein wichtiges Instrument der Vorsorge für Situationen, in denen man eigene Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann.

Betreuung – gesetzlich geregelt, vom Gericht verfügt

Die Betreuung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Sie betrifft Fälle, in denen die betroffene Person keine Vorsorgevollmacht verfügt hat.

Betreuung wird auf Antrag vom Amtsgericht angeordnet. Den Antrag können z. B. der Betroffene selbst, ein Familienangehöriger, ein Arzt, ein Freund oder ein Nachbar stellen. Der Antrag wird bei dem Gericht eingereicht, in dessen Bezirk die betroffene Person ihren Wohnsitz hat.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Betreuungsrecht (neu ab 2023!) findest Du gut erklärt bei pflege.de oder beim Bundesministerium der Justiz .

Wozu eine Betreuungsverfügung?

Wenn die Betreuung gesetzlich geregelt ist – warum solltest Du dann selbst noch eine Verfügung treffen?

Mit Deiner Betreuungsverfügung beeinflusst Du zum einen die Auswahl des Betreuers, zum anderen dessen Vorgehen in der Betreuung, z. B. bei Entscheidungen zur Vermögenssorge, zu Deinen Wohnungsangelegenheiten oder zu Deinem Aufenthalt .

Was soll in der Betreuungsverfügung geregelt sein?

Du willst eine Betreuungsverfügung treffen, weißt aber nicht wie? Kein Problem! Das Bundesministerium der Justiz stellt ein hilfreiches Muster zur Verfügung.

Und das Beste: Die Verfügung kannst Du online auf der Website der Verbraucherzentrale NRW erstellen. Danach ausdrucken und unterschreiben – ein Notar ist dafür nicht erforderlich.

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