Vollmachten im Todesfall
Was ist eine Vollmacht über den Tod hinaus?
Mit einer Vollmacht über den Tod hinaus (transmortal) kann der Bevollmächtigte Dich zu Lebzeiten und über Deinen Tod hinaus im von Dir gesetzten Rahmen vertreten und über Deinen Nachlass verfügen.
Diese Art der Vollmacht kann für Deine Vorsorgevollmacht sinnvoll sein.
Du regelst damit selbstbestimmt nicht nur Deine Vertretung im Vorsorgefall, sondern auch die Verfügungsrechte über Deinen Nachlass im Todesfall.
So können rechtlich notwendige oder wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen ohne Zeitverzug getroffen werden.
Dazu gehören zum Beispiel: Rechnungen bezahlen, laufende Verträge erfüllen oder die Wohnung auflösen.
Ohne Nachweis der Erbenstellung oder ohne eine im Todesfall wirksame Vollmacht können Erben frühestens nach der Testamentseröffnung über den Nachlass verfügen.
Bis dahin vergehen häufig Wochen, wenn nicht sogar Monate.
Was ist eine Vollmacht für den Todesfall?
Diese Form der Vollmacht wirkt erst im Todesfall (postmortal) .
Auch sie kann in eine Vorsorgevollmacht integriert werden.
Sie muss dort jedoch gesondert geregelt werden, da sie zu Lebzeiten keine Wirkung entfaltet.
Gestaltung und rechtliche Sicherheit
Gegenstand und Grenzen der Vollmacht sollten klar und schriftlich festgelegt werden.
Derjenige, dem gegenüber die Vollmacht wirken soll, muss eindeutig erkennen können, dass sie auch das konkrete Geschäft und alle dafür notwendigen Handlungen umfasst.
Eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Anders ist dies bei Immobiliengeschäften oder bei Handlungen gegenüber dem Grundbuchamt.
Bei Banken sollten die jeweils verlangten Vordrucke und Beglaubigungsregeln beachtet werden.
Andernfalls kann es geschehen, dass die Bank die Vollmacht nicht akzeptiert.
Einschränkungen oder Bedingungen für die Ausübung der Vollmacht sollten besser getrennt von der eigentlichen Vollmachtsurkunde geregelt werden.
Eine Vollmacht für den Todesfall sollte weder im Testament stehen noch mit diesem verbunden werden.
Denn bis zur Testamentseröffnung können mehrere Wochen vergehen, in denen die Vollmacht dann nicht genutzt werden kann.
Wichtig ist außerdem, dass die Vollmacht im Todesfall sofort auffindbar ist.
Haftet der Vollmachtnehmer gegenüber den Erben?
Der Bevollmächtigte handelt auch gegenüber den Erben rechtssicher, solange er sich im Rahmen der Vollmacht bewegt.
Er benötigt dafür keine Zustimmung der Erben.
Die Erben sind an die Vollmacht gebunden.
Sie können die Vollmacht jedoch widerrufen, so wie Du es zu Lebzeiten selbst hättest tun können.
Mit dem Widerruf erlischt die Vollmacht.