Haustier im Nachlass
Hund oder Katze gehören zur Familie. Wie Du sicherstellst, dass Dein Haustier auch nach Deinem Tod gut versorgt ist.
Was passiert mit Deinem Haustier?
Viele Ruheständler haben ein Haustier, das sie im Alltag begleitet. Früher oder später stellt sich die Frage: Wer kümmert sich um Deinen Hund oder Deine Katze, wenn Du selbst nicht mehr da bist?
Rechtlich gelten Tiere im Erbrecht als „Sachen“, auch wenn sie fühlende Wesen sind. Sie gehören damit zum Nachlass.
Wer erbt das Haustier?
Triffst Du keine Verfügung von Todes wegen , geht das Haustier automatisch auf den oder die Erben über. Gibt es mehrere Erben, müssen sie sich einigen. Gelingt das nicht, landet das Tier häufig im Tierheim.
Wie kannst Du Dein Haustier absichern?
Du kannst im Testament konkret festlegen, wie und von wem Dein Tier versorgt werden soll. Möglich ist zum Beispiel:
- eine Person zu benennen, die das Tier übernimmt, ggf. verbunden mit einem zweckgebundenen Geldbetrag
- dem Erben als Auflage vorzuschreiben, das Tier lebenslang zu versorgen, ggf. mit Vorgaben zur Art der Versorgung
- eine Tierschutzorganisation einzusetzen und dieser ein zweckgebundenes Vermächtnis zuzuwenden
Weitere Informationen findest Du auf der Website „Tiere im deutschen Erbrecht“ .