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Stiften – Gutes tun mit dem Nachlass

Keine Erben oder ein klarer Wunsch nach Gemeinwohl: Wie Du Deinen Nachlass sinnvoll regelst und dauerhaft Gutes bewirkst – mit Stiftung oder Zustiftung.

Du bist kinderlos oder hast keine nahen Verwandten. Dann stellt sich die Frage, was mit Deinem Nachlass geschieht. Ohne Regelung erbt automatisch der Staat – für viele Ruheständler nicht der gewünschte Weg.

Warum eine Stiftung als Erbin sinnvoll sein kann

Eine Stiftung als Erbin einzusetzen, ist eine gute Lösung, wenn Dein Vermögen dauerhaft einem guten Zweck dienen soll. Stiftungen verfolgen langfristige Ziele wie Hilfe für Kinder, Menschen mit Behinderung, Bildung, Kultur oder Tierschutz.

Eine eigene Stiftung ist allerdings mit erheblichem organisatorischem und finanziellem Aufwand verbunden und daher meist nur bei sehr großem Vermögen sinnvoll.

Zustiften – oft die bessere Lösung

Für Deine Stiftungsziele musst Du keine eigene Stiftung gründen. Du kannst einer bestehenden Stiftung zustiften . Für die meisten Ruheständler ist das der einfachere und kostengünstigere Weg.

Die Stiftung wird als Erbin oder Vermächtnisnehmerin eingesetzt. Eine Übersicht seriöser gemeinnütziger Stiftungen findest Du auf „Mein Erbe tut Gutes“ .

Zustiften vor Ort: Bürgerstiftungen

Eine besondere Form ist die Zustiftung in eine lokale Bürgerstiftung . So unterstützt Du gezielt Projekte in Deiner Region und bleibst mit Deinem Nachlass vor Ort wirksam.

Welche Verpflichtungen übernimmt eine Stiftung als Erbin?

Als Erbin wird die Stiftung Deine Gesamtrechtsnachfolgerin und übernimmt alle Rechte und Pflichten: Bestattung, Nachlassabwicklung sowie die Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen.

Seriöse Stiftungen gewährleisten eine professionelle, diskrete Abwicklung und bieten häufig persönliche Beratung. Ergänzend können spezialisierte Rechtsanwälte unterstützen.

Nachlass frühzeitig ordnen – auch den digitalen

Am Ende wickeln fremde Menschen Deinen Nachlass ab. Deshalb solltest Du ihn zu Lebzeiten gut strukturieren – einschließlich des digitalen Nachlasses.

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