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Familie / Umgangsrecht mit Enkeln

Wann Großeltern ein eigenes Umgangsrecht mit ihren Enkeln haben und welche Bedeutung dabei dem Kindeswohl zukommt.

Nicht immer ist das Verhältnis zwischen Eltern und Großeltern unbelastet. Kommt es zu einem familiären Bruch, stellt sich für viele Großeltern die Frage, ob sie ihre Enkel weiterhin sehen dürfen.

Das Gesetz beantwortet diese Frage grundsätzlich mit Ja: Großeltern haben nach § 1685 BGB ein eigenes Umgangsrecht.

Voraussetzung ist jedoch immer, dass der Umgang dem Kindeswohl dient.

Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, entscheidet im Streitfall das Familiengericht . Es prüft insbesondere, ob zwischen Großeltern und Enkel eine gewachsene Beziehung besteht und ob der Kontakt für das Kind förderlich ist.

Eine verständliche Einführung in das Thema findest Du hier.

Gerichtsurteile zum Umgangsrecht von Großeltern stellt außerdem die Bundesinitiative Großeltern zusammen.

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