Ruheständlers Rechtsportal
Leitfoto

Familie / Unterhaltspflichten zwischen Eltern und erwachsenen Kindern

Überblick zu gesetzlichen Unterhaltspflichten zwischen Eltern und erwachsenen Kindern – mit Einordnung der Rolle des Sozialamts.

Eltern gegenüber ihren erwachsenen Kindern

Deine elterliche Unterhaltspflicht endet erst, wenn Dein erwachsenes Kind wirtschaftlich (wieder) auf eigenen Beinen steht. Das Wichtigste zum Unterhalt für erwachsene Kinder erfährst Du z.B. beim Online-Magazin „Finanztip“.

Erwachsene Kinder gegenüber ihren Eltern

Unterhaltspflichten gelten in beide Richtungen. Kinder sind grundsätzlich auch für Mutter oder Vater unterhaltspflichtig . Deshalb sorgt sich mancher Ruheständler, das Sozialamt könne auf die Kinder zurückgreifen, wenn Rente und Vermögen für Pflegekosten nicht ausreichen.

Diese Sorge ist für die meisten unbegründet. Warum das so ist, erklären u.a. Finanztip und die Verbraucherzentrale .

➡️ weiter zu Unterhaltspflichten Großeltern / Enkel

⬅️ zurück zu Familie