Familie / Unterhaltspflichten zwischen Großeltern und Enkeln
Überblick zu gesetzlichen Unterhaltspflichten zwischen Großeltern und Enkeln – einschließlich der Rolle des Sozialamts.
Großeltern gegenüber ihren Enkeln
Nach dem Gesetz sind Verwandte in gerader Linie grundsätzlich verpflichtet, einander Unterhalt zu leisten. Dazu gehören auch Großeltern und Enkel.
Für Dich als Oma oder Opa bedeutet das jedoch: Du musst nicht automatisch Unterhalt für Deine Enkel zahlen. Großeltern haften nur dann, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen können. Man spricht von „Ausfallhaftung“.
Kurz erklärt bei anwalt.de , ausführlicher im JuraForum .
Wichtig: Erhält Dein Enkel Leistungen vom Sozialamt, kann das Amt nicht auf Großeltern zurückgreifen. Das ergibt sich aus § 94 Abs. 1 Satz 3 SGB XII .
Enkel gegenüber ihren Großeltern
Auch Enkel sind mit ihren Großeltern in gerader Linie verwandt und daher grundsätzlich unterhaltspflichtig.
Praktisch relevant wird das jedoch nur selten. Erst wenn weder die Großeltern selbst noch deren Kinder leistungsfähig sind, kann geprüft werden, ob Enkel herangezogen werden.
Auch hier gilt: Ein Rückgriff des Sozialamts auf Enkelkinder – etwa wegen Pflegeheimkosten – ist ausgeschlossen ( § 94 Abs. 1 Satz 3 SGB XII ).